Die Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenmonoxid wurden gesenkt
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Kohlenstoffmonoxid (CO) aus der Richtlinie (EU) 2017/164 der Kommission vom 31. Januar 2017 ist im Januar 2024 auch in die deutsche Technische Richtlinie für Gefahrstoffe (TRGS 900) übernommen worden.
Der Arbeitsplatzgrenzwert wurde von 30ppm (ml/m³) auf 20ppm (ml/m³) gesenkt.
Damit ist ein Update der Alarmschwellen aller Gaswarngeräte erforderlich! Wir bitte alle Kunden, welche ein Gaswarnsystem für CO betreiben mit uns in Kontakt zu treten um einen Termin zu vereinbaren.
Bitte bedenken Sie auch die entsprechende Anpassung in Ihren Gefährdungsbeurteilungen für Ihre Labore oder Einrichtungen.
Die Reduzierung der Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenmonoxid ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Sicherheit in Laboren, der Industrie und Forschungseinrichtungen.
Diese Änderung unterstreicht die ständige Weiterentwicklung und Verbesserung von Arbeitsschutzbestimmungen. Es liegt in der Verantwortung jedes Unternehmens, die Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um den Schutz ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und sich an die neuen Vorschriften anzupassen.
Für Fragen zu diesem Thema oder der Vereinbarung eines Termins, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
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